Legate

Ein Vermächtnis bzw. Legat an apia
Immer mehr Menschen führen in ihrem Testament gemeinnützige Organisationen auf. Auch apia ist auf solche Spenden angewiesen, um Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche in Lateinamerika ermöglichen zu können. Mit einem Vermächtnis bzw. Legat unterstützen Sie unsere Arbeit nachhaltig und die für Sie bedeutsamen Werte werden auch über Ihr Leben hinaus weitergetragen.

Sie entscheiden
Natürlich können Sie bestimmen, ob Ihr Vermächtnis apia insgesamt oder einem speziellen Projekt, das Ihnen am Herzen liegt, zukommen soll. Nicht nur das ZEWO- Zertifikat, sondern auch die vielen Freiwilligen, die sich für apia in Lateinamerika und der Schweiz engagieren, garantieren Ihnen, dass Ihr Geld sinnvoll eingesetzt wird. Als anerkannte gemeinnützige Organisation ist apia überdies von der Erbschaftssteuer befreit.

Was ist ein Vermächtnis bzw. ein Legat?
Durch ein Vermächtnis, auch Legat genannt, können Sie einen gemeinnützigen Verein wie apia an Ihrem Nachlass beteiligen. Dadurch würde apia keine Erbenstellung eingeräumt, stattdessen würde der Verein einen Anspruch auf Entrichtung eines Vermächtnisses gegenüber dem Vermächtnisbelasteten, d. h. einer von Ihnen bezeichneten Person oder Ihrer Erbengemeinschaft selbst, erhalten. Der von Ihnen vermachte Betrag oder die von Ihnen vermachte Sache (Schmuck, Wertpapiere, Möbel etc.) in beliebiger Höhe würde vor der Erbteilung ausgeschüttet, sofern damit die Pflichtteile Ihrer Erben nicht verletzt werden.

In einem handschriftlichen oder öffentlichen Testament müssten Sie dafür z. B. den folgenden Satz aufnehmen: «Dem gemeinnützigen Verein apia, Strehlgasse 11, 8600 Dübendorf, vermache ich den Betrag von CHF XY.»

Wir bieten Ihnen Unterstützung an
Uns ist bewusst, dass die Beschäftigung mit dem eigenen Testament keine einfache Aufgabe ist. Für ein persönliches und selbstverständlich vertrauliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dr. iur. Jonas Wüthrich
Strehlgasse 11
8600 Dübendorf
jonas.wuethrich@apia.ch

Ein handschriftliches Testament können Sie alleine verfassen, sofern die folgenden Formvorschriften beachtet werden:

  • von Hand geschrieben
  • Ort und Datum ist angegeben
  • Ihre Unterschrift darf nicht fehlen
  • allfällige Nachträge müssen ebenfalls mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift versehen werden

Ein öffentliches Testament würde dagegen von einem Notar aufgesetzt und Sie müssten es nur noch – in Anwesenheit von zwei Zeugen – unterzeichnen.


Zusätzlich noch drei wichtige Fragen zu diesem Thema an Dr. iur. Jonas Wüthrich:

1. Ich habe meinen Nachkommen stets klar gesagt, dass mir apia am Herzen liegt. Welchen Nutzen hat also ein Testament, wenn meine Nachkommen informiert sind, dass ein Teil meines Erbes an apia gehen soll?
Ihr erblasserischer Wille kann nur in einem handschriftlichen oder öffentlichen Testament (oder einem Erbvertrag) in der dafür vorgesehenen Form ausgedrückt werden. Jegliche Information an die Nachkommen in einer anderen Form ist (erbrechtlich gesprochen) wirkungslos.

2. Gibt es einen idealen Zeitpunkt, um ein Testament aufzusetzen, in welchem ich apia begünstigen möchte?
Es ist grundsätzlich nie zu früh, aber oft zu spät, ein Testament zu verfassen (oder einen Erbvertrag aufsetzen zu lassen). Jede Person, welche urteilsfähig ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist testierfähig (bzw. rechtlich in der Lage, einen Erbvertrag zu unterzeichnen). Ein einmal erstelltes Testament sollten Sie regelmässig wieder zur Hand nehmen und allenfalls neuen Gegebenheiten anpassen.

3. Wie verhindere ich Spannungen und Unzufriedenheit unter den Begünstigten? Kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten meine Erben über meine Entscheidung, apia zu begünstigen, zu informieren?
Je weniger Sie in Ihrem Testament von den tatsächlichen Erwartungen der Erben abweichen, desto weniger Spannungen und Unzufriedenheit wird es geben. Wichtig ist es, den Begünstigten zu zeigen, dass auch sie berücksichtigt und nicht vergessen wurden. Eine lebzeitige Information der Erben macht auf jeden Fall dann Sinn, wenn Sie deren Einverständnis einholen oder ihnen die Verfügung an apia ausführlicher erklären wollen.

Schliesslich finden Sie hier das Zewo-Merkblatt mit weiteren Informationen rund um die Nachlassregelung